Auch während der Notbremse läuft unser Geschäftsbetrieb zu den üblichen Öffnungszeiten weiter. Als Augenoptiker stellen wir vollumfänglich Ihr gutes Sehen sicher.
Gerade in Corona-Zeiten gibt es verstärkt Sehprobleme zu lösen. Durch Corona halten sich alle Menschen viel mehr zu Hause auf. Das massenhaft ausgeweitete Homeoffice und stundenlanges schauen von Filmen auf Kleinst-Monitoren macht alle möglichen Arten von digitalen Brillen notwendig.
Unsere Optik-Kunden brauchen keinen negativen Corona-Schnelltest vorweisen.
Anders ist es im Juwelierbereich. Hier gelten wir als „Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind (Lebensmittel, Drogerien, Blumenläden etc.) dürfen Terminshopping anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken.
Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend notwendig.
Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.“
Im Klartext: Zumindest bis die bundeseinheitliche Notbremse Ende nächster Woche gelten wird, können
- Augenoptik-Kunden ohne Einschränkungen und ohne Schnelltest vollumfänglich in unserem Geschäft beraten und bedient werden.
- Mit Schnelltest können Juwelier-Kunden wie bis gestern mit Terminvereinbarung im Geschäft einkaufen (Click & Meet). Diese Möglichkeit sollten besonders Hochzeitspaare in den nächsten Tagen bis zur Umsetzung der Bundes-Notbremse nutzen, damit sie ihre Eheringe im Geschäft aussuchen können.
- Ohne Schnelltest ist in den Verkaufsstellen des Einzelhandels immerhin Click & Collect möglich: Uhrenbatteriewechsel und Bandwechsel sowie Reparaturannahme können wir wie in den letzten Monaten unproblematisch kontaktlos vor der Ladentür abwickeln, ebenso den Schmuck- und Uhren-Verkauf.
In allen Zweifelsfällen fragen Sie einfach direkt vor Ort, telefonisch unter 02524/2180, über Facebook-Messenger https://www.facebook.com/annette.lampen oder über unsere Homepage https://annette-lampen.de/kontakt . Wir reagieren immer sofort, wie auch immer Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Es sei denn, das Internet streikt mal wieder. 😉
Und in der Tat steht unser Telefon nicht still und sehr viele Menschen kommen zu uns, um nachzufragen, ob sie einen negativen Corona-Schnelltest brauchen. Diese große Verunsicherung wurde auch durch gut gemeinte Presseberichte, Beiträge in den sozialen Medien, aber auch durch schlampige Formulierungen in den Gesetzen und Verordnungen mit hervorgerufen, wenn nicht explizit eine vollständige Liste aller Geschäfte veröffentlicht wird, sondern vereinfachend von Geschäften des täglichen Bedarfs gesprochen wird, oder nur der Lebensmitteleinzelhandel und vielleicht ein weiteres Geschäft exemplarisch genannt werden.
Während der gesamten Corona-Pandemie musste deshalb unsere Augenoptiker-Innung immer wieder bei den zuständigen Ministerien intervenieren, damit Augenoptiker expressis verbis in den Verordnungen aufgeführt wurden, um für Klarheit bei den städtischen Ordnungsämtern, den Kreisgesundheitsämtern und der Öffentlichkeit zu sorgen, dass wir und unsere Mitarbeiter/innen ständig durch unsere patientennahe Tätigkeit als Augenoptiker zur besonders gefährdeten Berufsgruppe gehören, zumal zumindest zeitweilig bei Messungen und ergonomischen Brillenanpassungen die Kunden ihre Schutzmasken abnehmen müssen und wir somit intensiver Aerosolbelastung ausgesetzt sind.
Auch von den Regeln der Notbremse sind die Augenoptik und auch die Hörakustik erst auf Intervention des ZVA ausdrücklich ausgenommen worden. Hier die vollständige Liste der Geschäfte der sog. Grundversorgung:
„Die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist untersagt, wobei der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte (…) ausgenommen sind, …“
Und obwohl Augenoptiker ausdrücklich genannt werden, schrieb „Die Glocke online“ am 14.04.21 fälschlicherweise:
„Dank eines engmaschigen Schnelltestnetzes können trotz der vom Land NRW angeordneten Notbremse alle Geschäfte im Kreis Warendorf geöffnet bleiben. Zutritt ist allerdings nur mit negativem Ergebnis erlaubt, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Den müssen Kunden jetzt übrigens auch beim Optiker vorlegen, wie die Kreis-Pressestelle mitteilte. Ganz ohne geht es weiterhin in den Friseursalon oder ins Sanitätshaus.“
Wir haben die Geschäftsführerin des Augenoptikerverbandes NRW gebeten, sich auch dieser Angelegenheit anzunehmen. Schon am nächsten Tag bekamen wir die Nachricht von ihr, Dr. Michelle Walkemeyer vom Gesundheitsamt Kreis Warendorf habe hinsichtlich der Allgemeinverfügung vom 14.04.2021 klargestellt, dass für medizinisch notwendige köpernahe Dienstleitungen durch Augenoptiker auch während der Notbremse kein negativer Test notwendig sei. Die Zeitung habe den Fehler auch bemerkt und wird ihn in der nächsten Ausgabe korrigieren.
Was würden wir nur ohne unsere Augenoptiker-Innung machen? Sie hat uns allein während der Corona-Pandemie in über 20 Sonder-News informiert, sobald es irgendwelche Veränderungen bei den Corona-Maßnahmen gab. Buchstäblich rund um die Uhr stehen uns die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle zur Verfügung. So habe ich unsere Geschäftsführerin – man glaubt es kaum – noch gegen 21 Uhr erreichen können. Wir bekommen Hilfestellung bei der Beschaffung von Masken, Schnelltests etc., bei der Umsetzung betrieblicher Hygienekonzepte, werden zeitnah über die Rechtslage informiert und persönlich beraten usw. usw. Einfach phantastisch. Unglaublich, dass es immer noch viel zu viele Augenoptiker gibt, die der Solidargemeinschaft Innung nicht beitreten und jetzt in ihrer Not die Innung um Hilfe bitten, weil sie allein nicht klarkommen und nicht wissen, wie sie sich ihrer Kundschaft gegenüber gesetzeskonform verhalten müssen.
Wir hoffen, dass wir mit diesem Post zur Aufklärung über die Rechtslage und somit zur Verminderung der Verunsicherung beitragen können. Über die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen brauchen wir wohl nichts auszuführen, da unsere Positionierung im „Team Vorsicht“ hinlänglich bekannt sein sollte.
Bleiben Sie gesund und vermeiden Sie deshalb alle unnötigen Kontakte!